Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Handel, Beratung und Dienstleistungen · B2B

SAUBERHAFT Alexander Vystoupil
Hähergasse 44 · 2320 Schwechat-Rannersdorf
UID ATU75708879
Stand August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen SAUBERHAFT Alexander Vystoupil (nachfolgend „SAUBERHAFT“) und Unternehmern im Sinn des Unternehmensgesetzbuches (UGB), insbesondere für Handel und Warenlieferungen, Beratung, Analyse, Planung, Schulung, Projektbegleitung, Beschichtungs- und Versiegelungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

1.3 Für die Vermietung von Geräten und Zubehör gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen Allgemeinen Mietbedingungen von SAUBERHAFT. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag den speziellen Mietbedingungen und diese wiederum den vorliegenden AGB vor.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn SAUBERHAFT ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von SAUBERHAFT sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots, Lieferung, Übergabe oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

2.2 Angaben in Prospekten, Präsentationen, auf der Website, in Datenblättern oder sonstigen Unterlagen sind nur dann als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.3 Technisch oder sachlich notwendige geringfügige Änderungen bleiben zulässig, sofern sie die vereinbarte Verwendung und den wirtschaftlichen Zweck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

3. Preise und Nebenkosten

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Versand-, Transport-, Verpackungs-, Reise-, Nächtigungs-, Maut-, Park- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

3.3 Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie vom Kunden veranlasster Mehraufwand werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Sätzen verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

4.2 SAUBERHAFT kann angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei Sonderbestellungen, Projekten, größeren Aufträgen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.

4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB. Der Kunde hat darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendigen Kosten zu ersetzen.

4.4 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von SAUBERHAFT ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig. Gesetzlich zwingende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist SAUBERHAFT berechtigt, noch ausstehende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zurückzuhalten.

5. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

5.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Bei Warenlieferungen geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe an den Kunden oder bei Versendung mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

5.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

5.4 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, kann SAUBERHAFT daraus entstehende angemessene Mehrkosten verlangen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von SAUBERHAFT.

6.2 Der Kunde hat Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist ohne Zustimmung von SAUBERHAFT unzulässig. Zugriffe Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht

7.1 Unternehmer haben Waren und Leistungen nach Übergabe bzw. Erbringung im Rahmen des § 377 UGB unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert zu rügen.

7.2 Transportschäden sind nach Möglichkeit bei Übernahme gegenüber dem Transporteur festzuhalten und SAUBERHAFT unverzüglich mitzuteilen.

7.3 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, treten die gesetzlichen Folgen des § 377 UGB ein.

8. Beratungs-, Analyse- und Planungsleistungen

8.1 Beratungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Einsparpotenziale, Prozessbewertungen und Planungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und insbesondere auf den vom Kunden bereitgestellten Daten.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. SAUBERHAFT ist ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Angaben auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.

8.3 Angaben über mögliche Kosten-, Zeit-, Personal-, Wasser-, Energie-, Chemie- oder sonstige Einsparungen stellen, sofern nicht ausdrücklich anders zugesichert, Prognosen oder rechnerische Potenziale dar und keine Garantie eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

8.4 Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen und die Umsetzung von Empfehlungen selbst verantwortlich.

9. Dienstleistungen, Schulungen und Mitwirkung

9.1 Umfang und Inhalt von Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

9.2 SAUBERHAFT darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder spezialisierte Partner einsetzen.

9.3 Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Zugänge, Anschlüsse, Ansprechpartner, Betriebsinformationen und sonstigen Voraussetzungen bereit. Durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verursachter Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

9.4 Bei Schulungen und Einweisungen schuldet SAUBERHAFT eine fachgerechte Wissensvermittlung, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg oder eine bestimmte betriebliche Umsetzung.

10. Beschichtungs- und Versiegelungsleistungen

10.1 Das Ergebnis von Coating- und Versiegelungsleistungen hängt insbesondere von Material, Alter, Vorbehandlung, Vorschäden, Untergrund, Nutzung und späterer Pflege der Oberfläche ab.

10.2 Der Kunde hat SAUBERHAFT vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Besonderheiten, Vorbehandlungen oder Schäden hinzuweisen.

10.3 Material- oder untergrundbedingte geringfügige optische Unterschiede stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt sind.

10.4 Haltbarkeit und Wirkung können durch mechanische Beanspruchung, Reinigungsmittel, Reinigungsverfahren, Umwelteinflüsse und sonstige nachträgliche Einwirkungen beeinflusst werden.

11. Termine, Stornierung und Ausfall

11.1 Vereinbarte Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungstermine sind verbindlich.

11.2 Bei einer vom Kunden veranlassten Absage kann SAUBERHAFT, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht und soweit die frei gewordenen Kapazitäten nicht anderweitig genutzt werden können, bis zu 50 % des vereinbarten Entgelts bei Absage innerhalb von 7 Kalendertagen und bis zu 100 % bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen verlangen.

11.3 Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Reise-, Nächtigungs-, Material- und Fremdleistungskosten sind zusätzlich zu ersetzen.

11.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12. Gewährleistung

12.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit in diesen AGB nichts zulässig Abweichendes geregelt ist.

12.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen und Werkleistungen 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrücklich vereinbarte Herstellergarantie eine längere Frist vorsieht.

12.3 SAUBERHAFT steht bei berechtigten Mängeln zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu, soweit dies möglich und zumutbar ist.

12.4 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Pflegehinweisen, normalen Verschleiß, eigenmächtige Veränderungen, nicht autorisierte Reparaturen oder sonstige vom Kunden zu vertretende Einwirkungen zurückzuführen sind.

13. Haftung

13.1 SAUBERHAFT haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13.2 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Datenverlust und nicht erzielte Einsparungen ausgeschlossen.

13.4 Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Kunden beruhen, besteht nicht, soweit SAUBERHAFT deren Unrichtigkeit nicht kannte oder erkennen musste.

13.5 Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen.

14. Herstellerangaben und Fremdprodukte

14.1 Bei Produkten anderer Hersteller beruhen technische Daten, Zertifikate, Leistungsangaben und Produktinformationen teilweise auf Herstellerangaben.

14.2 SAUBERHAFT haftet für solche Angaben nur nach den gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere dann nicht für deren Unrichtigkeit, wenn diese für SAUBERHAFT nicht erkennbar war und keine eigene ausdrückliche Zusicherung abgegeben wurde.

15. Schutz von Konzepten, Unterlagen und Know-how

15.1 Von SAUBERHAFT entwickelte oder bereitgestellte Konzepte, Analysen, Kalkulationen, Berechnungsmodelle, Methoden, Bewertungsverfahren, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Checklisten, Texte, Grafiken, Prozessmodelle und sonstige Unterlagen bleiben, soweit rechtlich schutzfähig, geistiges Eigentum bzw. geschütztes Know-how von SAUBERHAFT.

15.2 Der Kunde erhält nur das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.

15.3 Ohne vorherige Zustimmung von SAUBERHAFT dürfen diese Inhalte insbesondere nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, kommerziell vervielfältigt, nachgebildet oder außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden.

15.4 Insbesondere dürfen interne Berechnungslogiken, Faktoren, Bewertungsmodelle und Methoden von SAUBERHAFT nicht zum Zweck der Nachbildung eines gleichartigen Rechners, Beratungsmodells oder Geschäftsprozesses rekonstruiert oder kommerziell verwertet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16. Vertraulichkeit

16.1 Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen vertraulich.

16.2 Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

17. Höhere Gewalt

17.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SAUBERHAFT, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energie- oder Verkehrsunterbrechungen, Lieferkettenstörungen oder Ausfälle wesentlicher Lieferanten, verlängern Leistungsfristen angemessen, soweit sie die Leistungserbringung tatsächlich beeinträchtigen.

17.2 Wird die Leistung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Leistungsstörungsregeln.

18. Datenschutz und elektronische Kommunikation

18.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von SAUBERHAFT.

18.2 Vertragliche Mitteilungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, auch per E-Mail erfolgen. Der Kunde hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird, soweit zulässig, ausgeschlossen.

19.2 Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz von SAUBERHAFT in 2320 Schwechat-Rannersdorf.

19.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von SAUBERHAFT vereinbart. SAUBERHAFT bleibt berechtigt, Ansprüche auch bei einem sonst gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

20.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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